Häufige Fehler
Nicht handgeschrieben
Ein Testament muss vollständig handschriftlich verfasst sein – das gilt auch für mögliche Anhänge. Sobald einzelne Absätze per Computer oder Schreibmaschine erstellt oder nicht handgeschriebene Anhänge vorhanden sind, ist das Testament ungültig. Außerdem muss es als klar als letzter Wille erkennbar sein, beispielsweise indem Sie „Mein Testament“ oder „Mein letzter Wille“ als Überschrift verwenden.
Fehlende Unterschrift
Ein häufiger Formfehler im Testament ist die fehlende Unterschrift. Unterschreiben Sie mit Vor- und Nachnamen und fügen Sie zudem Datum und Ort hinzu, also wann und wo Sie das Testament verfasst haben. Das ist besonders wichtig, wenn mehrere Versionen existieren. Das aktuelle Testament ist gültig.
Nicht hinterlegt oder nicht auffindbar
Die Nachttischschublade ist der ideale Ort zur Aufbewahrung des Testaments? Eher nicht! Besser: Das Testament gegen eine einmalige Gebühr beim Amtsgericht hinterlegen. Dort ist das Dokument sicher aufgehoben und im Todesfall auffindbar. Es sollte nicht achtlos irgendwo herumliegen, da es so in die falschen Hände gelangen oder verloren gehen könnte.
Kein eindeutiger Erbe
Sie sollten in Ihrem Testament klar definieren, welche Person, was aus Ihrem Vermögen erben soll. Legen Sie dabei genau fest, ob jemand Alleinerbe ist oder nicht. Nur zu sagen, dass eine Person beispielsweise ihr Haus erbt, klärt nicht, was mit dem restlichen Besitz, beispielsweise dem Inventar, passieren soll. Ein Testament beginnt bestenfalls mit der klaren Aussage, wer Erbe wird und was genau Sie an die Person vererben.
Unklare Formulierungen
Häufige Fehler im Testament sind vage Formulierungen wie „Mein gesamtes Vermögen erbt die Person, die sich bis zu meinem Tod um mich gekümmert hat“. Solche Aussagen können vor Gericht als unwirksam erklärt werden, da sie zu viel Spielraum für Interpretationen lassen. Formulieren Sie deutlich und klar Ihren letzten Willen.
Unwirksames Testament (Testierungsunfähig)
Wer nicht mehr handlungsfähig ist oder nicht mehr weiß, welche Bedeutung ein Testament hat, gilt als testierunfähig und kann keine gültige Version des Dokuments verfassen. Vor allem bei schleichenden Krankheiten wie Demenz ist es wichtig, den genauen Zeitpunkt zu erkennen, bis wann die Person testierfähig ist. Im Zweifelsfall muss dies ein Gutachter bescheinigen.
Verwechselte Begriffe
Erbe, Alleinerbe, Vorerbe, Nacherbe oder Ersatzerbe – diese Begriffe können vor allem Laien irritieren. Doch die kleinsten Nuancen entscheiden über die Klarheit des Schriftstücks. Wenn Sie die Begriffe verwechseln, ist das Testament unklar. Das wiederum bedeutet: Ein Gericht muss herausfinden, was Sie gemeint haben könnten. Informieren Sie sich im Vorfeld, was die jeweiligen Fachbegriffe bedeuten.
Veraltete Inhalte
Veränderte Lebensumstände werden schnell vergessen, zumindest die Aktualisierung der Daten in bestehenden Dokumenten. Besonders ärgerlich, wenn sich Familienname oder Vermögenswerte gewandelt haben und in der Nachlassregelung Ihr geschiedener Partner, Ihre Partnerin oder eine verstorbene Person stehen. Erstellen Sie Ihr Testament mit Weitsicht und denken Sie an Ersatzerben.
Fehlender Pflichtteil
Auch wenn Sie eine klare Vorstellung haben, wer Ihr Vermögen erben soll: Vergessen Sie nicht den Pflichtteil. Anspruch auf diesen haben nahe Angehörige, also Ehegatte oder Ehegattin, eingetragene Lebenspartnerschaften sowie Kinder und Enkelkinder. Dieser Pflichtteil, also der gesetzliche Anspruch auf den Teil eines Vermögens, ist unabhängig davon, ob Sie die Person enterbt oder benachteiligt haben. Wenn dieser Pflichtteil im Testament nicht beachtet wird, kann das Dokument als ungültig erklärt werden.
Fazit: Kleine Punkte können große Auswirkungen haben
Mit dem Testament regeln Sie Ihren
Nachlass
und legen fest, wer im Todesfall Ihr Vermögen erben soll. Sie kennen nun einige Fehler, die Sie bei Ihrem Testament vermeiden können. Ist ein Testament nicht auffindbar oder unklar formuliert, sind Erben nicht genau benannt oder fehlt Ihre Unterschrift, ist die Nachlassreglung ungültig. In diesem Fall greift meist die gesetzliche Erbfolge – auch wenn dies nicht Ihr letzter Wille ist. Um Fehlschlüsse oder im schlimmsten Fall die Ungültigkeit Ihres Testaments zu vermeiden, kontrollieren Sie das wichtige Schriftstück auf eventuelle Fehler.